Allgemeine Geschäftsbedingungen
~ § 1 Allgemeines ~
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrages mit der Digitalen Consulting Fabrik. Verkauf, Lieferung und Leistung erfolgt nur zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichende AGBs der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil.
~ § 2 Angebote, Vertragsabschluss ~
Mit der Auftragserteilung an die Digitale Consulting Fabrik erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Die Angebote der Digitalen Consulting Fabrik sind freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung erfolgt in schriftlicher Form, per E-Mail oder nach mündlicher Absprache. Bestellungen des Auftraggebers werden von der Digitalen Consulting Fabrik durch schriftliche Auftragsbestätigung per Email, Briefpost oder persönlich angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend. Korrekturen und Änderungen sind nur in vorheriger Absprache in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Beim Vertragsabschluss wird eine Gesamtsumme des Paketpreises vereinbart. Auf Wunsch vom Kunden, kann auch eine Ratenzahlung vereinbart werden.
~ § 3 Abnahme ~
Das Programm endet nach vereinbarter Zeit. Alle, mit dem Kunden vereinbarten Ziele und Wünsche, müssen bis zum Ablauf erreicht und übergeben sein. Der Kunde bestätigt die Abnahme in Form einer Kundenrezession oder Feedback, die auch für Werbe- und Marketingzwecken genutzt werden kann. Sollte die Digitale Consulting Fabrik in Verzug kommen, dann ist die Digitale Consulting Fabrik dazu verpflichtet, die offenen Vertragsgegenstände unverzüglich und ohne weitere Berechnung von Kosten, zu übergeben. Verzug ist von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
~ § 4 Lieferung ~
Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
~ § 5 Zahlungsbedingungen ~
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist die Digitale Consulting Fabrik berechtigt die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben.
~ § 6 Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte ~
Der Kunde stellt die Digitale Consulting Fabrik von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Er ist verpflichtet, bezüglich den der Digitalen Consulting Fabrik zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und/oder Veränderung dieser Daten verfügen. Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – an die Digitale Consulting Fabrik sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. Die Digitale Consulting Fabrik haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten. Eine Nutzung der Leistungen der Digitalen Consulting Fabrik für pornografische oder sonstige rechtlich unzulässige Inhalte ist dem Auftraggeber untersagt.
~ § 7 Geheimhaltung, Datenschutz ~
Die der Digitalen Consulting Fabrik übergebenen Informationen gelten als nicht vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit sich die Digitale Consulting Fabrik Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist sie berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offenzulegen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist.
~ § 8 Copyright, Nutzungsrechte ~
Für alle von der der Digitalen Consulting Fabrik erstellten Arbeiten und Entwürfe werden an den Auftraggeber Nutzungsrechte in jeweiligem Umfang erteilt. Das Copyright liegt bei der Digitalen Consulting Fabrik. Sie ist berechtigt, sofern nicht anders vereinbart, Entwürfe und Arbeiten zur Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden. Sie ist außerdem berechtigt, auf den erstellten Werbemitteln einen Copyright-Vermerk anzubringen, falls nicht anders vereinbart. Eine Vervielfältigung von Bereitgestellten PDF- Dateien, Audio- und Videofiles ist strengstens untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.
~ § 9 Leistung, Haftung, Schadenersatz ~
Die Dienstleistung der Digitalen Consulting Fabrik beinhält in der Hauptsache die strategische Beratung, Coaching, Konzeption und Produktionsabwicklung von Printmedien und Webdesign Design. Die Digitale Consulting Fabrik übernimmt keine Haftung für Farbabweichungen im Druckergebnis. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde an, dass er Farbabweichungen akzeptiert und dies in keiner Weise mit der korrekten Auftragserfüllung seitens der Digitalen Consulting Fabrik in Bezug steht.
~ § 10 Entwicklung von Webseiten ~
Die Erstellung von Webseiten erfolgt durch die Digitale Consulting Fabrik nach vorausgegangenem, schriftlichen Angebot. Spätestens nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und nach erhalt der gesamten Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden übernimmt die Digitale Consulting Fabrik keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Übergabe des Webauftritts davon zu überzeugen, dass die von der Digitalen Consulting Fabrik gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren. Die Digitale Consulting Fabrik übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung einem vom Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt. Eine Frist für die Fertigstellung muss zuvor schriftlich vereinbart und die benötigten Daten vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Ist dies nicht oder nur bedingt der Fall, verzögert sich die Fertigstellung um einen angemessenen Zeitrahmen. Die Digitale Consulting Fabrik haftet nicht für Verluste, die dem Kunden durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat die Digitale Consulting Fabrik eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Digitalen Consulting Fabrik die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen nicht zu vertreten. Ein angemessener Zeitrahmen zur Fertigstellung ist auch hier zu setzen.
~ § 10.1 Speicherplatz und Domainnamen ~
Die Digitale Consulting Fabrik garantiert nicht die Verfügbarkeit bestimmter Domainnamen und schließt eine Haftung für die zeitweise Nichterreichbarkeit der gehosteten Domain aus.
~ § 10.2 Übertragung der Daten auf den Server ~
Die Digitale Consulting Fabrik gewährleistet die korrekte Darstellung von Webinhalten ausschließlich bei Bereitstellung auf ihren eigenen Servern bzw. den Servern ihrer Partnerfirmen. Eine Garantie für eine fehlerfreie Darstellung von Inhalten bei von Kunden eigens angemieteten Serverplätzen wird von der Digitalen Consulting Fabrik nicht übernommen.
~ § 11 Abnahme/Vertragsrücktritt ~
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt er die fertiggestellten Produkte oder Webseiten nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist die Digitale Consulting Fabrik berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann die Digitale Consulting Fabrik 75% des dem Auftrag zugrunde liegenden Angebotspreises gegenüber dem Kunden einfordern. Bei Nichtzahlung von Webaufträgen behält es sich die Digitale Consulting Fabrik vor bereitgestellte Webseiten zu deaktivieren. Der Kunde hat das Recht auf 14 Tage Widerrufsrecht. Alle bis dahin erbrachten Leistungen werden, bei Inanspruchnahme des Widerrufsrecht, mit 20% der Gesamtsumme berechnet.
~ § 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand ~
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Kempten vereinbart.
~ § 13 Eigentumsvorbehalt / Nutzungsrechte ~
Das Urheberrecht für veröffentlichte, von der Digitalen Consulting Fabrik erstellte Objekte (Manuskripte, Konzepte, Manuals, Drucksachen, Webseiten, Grafiken, Illustrationen, u. a.) bleibt allein bei der Digitalen Consulting Fabrik. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, insofern nicht anders vereinbart, die vereinbarten Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung seitens der Digitalen Consulting Fabrik, nicht gestattet.
~ § 14 Salvatorische Klausel ~
Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.